code of conduct

EINLEITUNG

House of Dagmar ist stolz darauf, sozial verantwortliche Richtlinien zu verfolgen. Unser Unternehmen ist bestrebt, für die Arbeitsbedingungen, unter denen unsere Kleidungsstücke hergestellt werden, gegenüber Unternehmen, mit denen wir Geschäfte betreiben, gegenüber Verbrauchern und allgemein gegenüber der Gesellschaft, der wir angehören, Verantwortung zu übernehmen. Anbei finden Sie unseren Code of Contact, der eine Reihe international anerkannter Arbeitsnormen enthält. Wir setzen uns dafür ein, dass sie in der gesamten Lieferkette eingehalten werden. Der Lieferant muss diese sichten und unterschrieben an uns zurücksenden, wodurch er die Arbeitsnormen anerkennt und sich verpflichtet, sie schrittweise in seinem Unternehmen umzusetzen.


Der Code of Conduct ist der Ausgangspunkt unserer Vision zur Umsetzung und Bearbeitung wichtiger CSR-Fragen. Der CoC enthält die grundlegenden Anforderungen, die wir an alle unsere Lieferanten stellen. Wird er nicht befolgt, müssen die Bedingungen durch Zusammenarbeit zwischen House of Dagmar und dem Lieferanten verbessert werden, da wir eine langfristige gegenseitige Zusammenarbeit anstreben, sofern der Hersteller bereit ist, wirksame Verbesserungen umzusetzen.


Wir sind zuversichtlich, dass sich die Umsetzung des Code of Conduct positiv auswirken wird, und zwar auf alle Beteiligten: Ihre Mitarbeiter, Ihr Unternehmen, unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter und unsere Kunden. Der Code of Conduct wird uns dabei helfen, unsere Produkte weiterhin in einem hart umkämpften Markt zu verkaufen.


ARBEITSSTANDARDS ÜBER DIE FREIE WAHL DER BESCHÄFTIGUNG

Zwangsarbeit darf in keiner Weise erfolgen (ILO-Übereinkommen 29 und 105).


KEINE DISKRIMINIERUNG BEI DER ARBEIT

Das Beschäftigungsverhältnis soll auf dem Grundsatz der Chancengleichheit beruhen. Es gibt keine Diskriminierung in Bezug auf Kündigungs-, Lohn- oder Beförderungsrichtlinien, unabhängig von Aussehen, Nationalität, Geschlecht, sozialer Herkunft, politischen Ansichten, Gewerkschaftszugehörigkeit, Religion oder Behinderung (ILO-Konvention 100 und 111). Körperliche Misshandlung oder deren Androhung, regelwidrige Bestrafungen oder Disziplinarmaßnahmen, sexuelle und sonstige Belästigung durch den Arbeitgeber finden nicht statt und sind strengstens untersagt.


KEINE KINDERARBEIT

Das Eintrittsalter für eine Beschäftigung darf nicht unter 15 Jahren liegen. Es darf keine Ausbeutung von Kinderarbeit geben (ILO-Konvention 138). „Es darf keine Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit geben. Kinder (im Alter von 15 bis 18 Jahren) dürfen keine Arbeit verrichten, die aufgrund der Art oder der Umstände, unter denen sie ausgeführt wird, ihrer Gesundheit, Sicherheit oder Moral schadet“ (ILO-Konvention 182).


DAS RECHT AUF TARIFVERHANDLUNGEN UND VEREINIGUNGSFREIHEIT

Arbeitnehmer haben das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen (ILO-Konventionen 87 und 98). Arbeitnehmervertreter müssen die Möglichkeit haben, Zugang zu allen notwendigen Arbeitsplätzen zu erhalten, ohne diskriminiert zu werden (ILO-Konvention 135 und Empfehlung 143).


EXISTENZMINIMUM

Die Löhne müssen geringstenfalls dem Mindestlohn des Landes entsprechen, in dem das Unternehmen tätig ist, unter Berücksichtigung einer Standardarbeitswoche. Der Mindestlohn muss hinsichtlich der Grundbedürfnisse der Arbeitnehmerfamilie ausreichend sein und einen Teil des frei verfügbaren Einkommens abdecken (ILO-Konventionen 26 und 131). Lohnsätze und Zahlungsperioden müssen angemessen sein und den Arbeitnehmern klar kommuniziert werden. Ein Lohnabzug aufgrund von Disziplinarmaßnahmen oder ein gemäß nationalem Recht regelwidriger Abzug findet nicht statt.


KEINE ÜBERMÄSSIGEN ARBEITSZEITEN

Arbeitnehmer sollen nicht dazu angehalten werden, regelmäßig Überstunden abzuleisten, welche die wöchentliche Regelarbeitszeit von maximal 48 Stunden überschreiten. Richtlinien von Überstunden richten sich nach Branchenpraxis und nationalem Recht. Wenn Überstunden unter besonderen Umständen unvermeidlich sind, müssen sie freiwillig sein und mit einem Zuschlagssatz vergütet werden und dürfen 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten (ILO-Konvention 1).


SICHERE UND GESUNDE ARBEITSBEDINGUNGEN

Die Sicherheit der Arbeitnehmer muss jederzeit Vorrang haben. Die Richtlinien zu Arbeitssicherheit, Arbeitsgesundheit und Arbeitsumgebung müssen umgesetzt werden und mit dem nationalen Recht in Einklang stehen. Die Arbeitnehmer müssen Kenntnisse über spezifische Gefahren der entsprechenden Branche haben und auf eine sichere und hygienische Arbeitsumgebung achten, wie Brandschutz-Maßnahmen, wobei eine Person in jeder Abteilung auf dem spezifischen Gebiet geschult ist (in Anlehnung an die ILO-Konvention 155).


RECHTSVERBINDLICHES ARBEITSVERHÄLTNIS

Vereinbarungen wie Werkverträge dürfen nicht mit dem Ziel ausgenutzt werden, Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern aufgrund sozialer Gesetze und Vorschriften zu unterlaufen. Die Inanspruchnahme der Lehrlingsausbildung darf nicht erfolgen, wenn keine konkrete Absicht zur Arbeitsvermittlung besteht.